ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
der
A.S.
1. Vertragsgegenstand
1.1 A.S. bietet Beratungs- Servicedienstleistungen rund um das Thema Musik an. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche mit A.S. abgeschlossenen Verträge, gleich, ob mündlich, schriftlich oder in Textform vereinbart.
1.2 Für bestimmte Dienstleistungen existieren darüber hinaus „Besondere Vertragsbedingungen“; die gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.
1.3 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie gegebenenfalls vereinbarte Besondere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen, soweit solche Bedingungen von diesen Vertragsbedingungen abweichen oder ihnen entgegen stehende Regelungen enthalten.
1.4 Das Angebot von A.S. richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
2. Pflichten A.S.
2.1 A.S. wird die jeweils mit dem Vertragspartner vereinbarten vertraglichen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. A.S. schuldet je nach Vereinbarung eine umfassende Beratung.
2.2 Sofern A.S. Vorschläge für abzuspielende Musik unterbreitet, umfasst das nur die Nennung der Titel und Interpreten. Eine Überlassung von Musik und Rechten an dieser Musik findet, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nicht statt.
3. Pflichten des Vertragspartners
3.1 Der Vertragspartner wird die ihm nach der jeweiligen Vereinbarung obliegenden Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Das umfasst insbesondere eine pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung und die frist- und qualitätsgerechte Erfüllung etwaiger Mitwirkungshandlungen.
3.1 Der Vertragspartner übernimmt das Rechteclearing hinsichtlich der aufgrund von Vorschlägen von A.S. eingesetzten Musik selbst und vollständig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. A.S. wird ihn dabei umfassend unterstützen und Vorbereitungshandlungen erbringen. Der Vertragspartner wird A.S. auf erstes Anfordern von sämtlichen Forderungen Dritter und im Zusammenhang mit solchen Forderungen entstehenden Kosten einschließlich Rechtsverfolgungskosten freistellen, denen sich A.S. aufgrund einer (behaupteten) Rechtsverletzung durch die vorgeschlagene und ohne vollständiges Rechteclearing eingesetzte Musik ausgesetzt sieht. A.S. ird den Vertragspartner unverzüglich schriftlich von derartigen Inanspruchnahmen informieren und ihn in die Abwehr einbeziehen.
4. Haftung
4.1 Klarstellend wird festgehalten, dass A.S. nicht für die Verletzung von Immaterialgüterrechten durch die aufgrund von Vorschlägen von A.S. eingesetzte Musik haftet. Das Rechteclearing ist nicht Vertragsgegenstand.
4.2 A.S. haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.3 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
4.4 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
4.5 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung von A.S. als auch für die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und zwar ungeachtet vom rechtlichen Grund der Haftung.
4.6 Der rechtskonforme Einsatz des Leistungsgegenstands liegt alleine in der Verantwortung des Kunden.
4.7 Die Parteien sind sich einig, dass die Pflicht, Abgaben an die Künstlersozialkasse („KSK“) abzuführen den Vertragspartner trifft. Der Vertragspartner wird A.S. gegebenenfalls auf erstes Anfordern von sämtlichen Forderungen der KSK und damit zusammenhängenden finanziellen Nachteilen freistellen, die aus einer etwaigen Inanspruchnahme von A.S. durch die KSK entstehen. Das umfasst ggf. angemessene Kosten der Rechtsverfolgung.
5. Referenzen
5.1 A.S. ist berechtigt, auf ihrer Website bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf die Vertragsbeziehung zum Vertragspartner hinzuweisen. Dieses Recht gilt nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort. A.S. darf für den vorgenannten Zweck auch Logo und Firma des Vertragspartners verwenden.
5.2 Der Vertragspartner wird bei der Präsentation seiner Leistung, an der A.S. mitgewirkt hat, in geeigneter Form auf A.S. hinweisen. Das umfasst Referenzen in sozialen Medien wie Tags, Hashtags und Metadaten oder Credits im Filmabspann.
6. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich die vereinbarte Vergütung netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung umfasst keine Lizenzkosten.
6.2 Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, so kann A.S. vorbehaltlich anderslautender Abreden einen Vorschuss von 50% der vereinbarten Vergütung direkt nach Auftragserteilung verlangen.
6.3 Der Vertragspartner erhält eine Rechnung über alle vereinbarten Zahlungen.
6.4 Wird das Vertragsverhältnis durch den Vertragspartner vorzeitig beendet, gilt Folgendes:
6.4.1 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so hat A.S. Anspruch auf Vergütung des bereits geleisteten Zeitaufwandes.
6.4.2 Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, kann A.S. einen Pauschbetrag in anteiliger Höhe nach Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Dem Vertragspartner bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass weniger als die abgerechneten Leistungen erbracht wurden.
6.5 A.S. ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden Kosten und Auslagen separat in Rechnung zu stellen. Innerhalb Berlins und Potsdams sind mit der vereinbarten Vergütung die Nebenkosten (Reisekosten, Fahrtkosten, Spesen) fällig. Falls Tätigkeiten außerhalb dieser Regionen nötig sind, werden die Reisekosten für ein Bahnticket erster Klasse oder Flugticket der Economy Class sowie Taxifahrten von und zum Einsatzort zzgl. Spesen vom Vertragspartner übernommen. Im Fall einer nach Zeitaufwand vereinbarten Vergütung werden Reisezeiten verringert zu 50% des jeweiligen Zeithonorars abgerechnet.
7. Verschiedenes
7.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen A.S. und dem Kunden ergeben. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.